HRB 96017: ENERPARC Solar Invest 52 GmbH, Monheim am Rhein, Mittelstraße 11-13, 40789 Monheim am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Copak, Peter, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Barbie, Heidrun, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 126067: ENERPARC Solar Invest 52 GmbH, Hamburg, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg. Neuer Sitz: Monheim am Rhein. Der Sitz ist nach Monheim am Rhein (jetzt Amtsgericht Düsseldorf HRB 96017) verlegt.
HRB 96017: ENERPARC Solar Invest 52 GmbH, Monheim am Rhein, Mittelstraße 11-13, 40789 Monheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 126067) nach Monheim am Rhein beschlossen. Geschäftsanschrift: Mittelstraße 11-13, 40789 Monheim am Rhein. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen sowie der Bau und/oder Betrieb energietechnischer Anlagen oder die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften, die derartige Anlagen betreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Koeppen, Christoph, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Müllejans, Frank, Frechen, * ‒.‒.‒‒; Stefan, Müller, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Barbie, Heidrun, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der ENERPARC AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 112789) als herrschendem Unternehmen ist am 20.03.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft sowie die Hauptversammlung der herrschenden Gesellschaft vom jeweils selben Tage zugestimmt.