Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Linden, Aiane, Berlin, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.05.2024
Degner |
9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Freytag-Gross, Florian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Plötz, Michael, Hannover, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.12.2022
Degner |
HRB 200986: ENGEL & VÖLKERS Braunschweig Immobilien GmbH, Hannover, Schiffgraben 11, 30159 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Bühre, Thomas, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Freytag-Gross, Florian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 200986:ENGEL & VÖLKERS Braunschweig Immobilien GmbH, Hannover, Schiffgraben 11, 30159 Hannover.Bestellt als Geschäftsführer: Brandes, Sascha, Uetze, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Bühre, Thomas, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Giesemann, Holger, Hannover, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 200986:ENGEL & VÖLKERS Braunschweig Immobilien GmbH, Hannover, Schiffgraben 11, 30159 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2015 mit Ergänzungen vom 25.08.2015 und 31.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2015 mit der E V R Wolfenbüttel GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 207385) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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