Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
|
|
|
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Dr. Hollnagel, Achim, Oberursel, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
18.07.2024
Härschel |
8 |
b)
Trostberg
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Mozartstr. 34, 83308 Trostberg |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2023 hat die
Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. |
a)
12.03.2023
Inderwiesen |
HRB 21313: ENIGA GmbH, Burghausen, Tittmoninger Str. 4, 84489 Burghausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Riede, Hans-Dieter, Mehring, * ‒.‒.‒‒.
HRB 21313: ENIGA GmbH, Burghausen, Tittmoninger Str. 4, 84489 Burghausen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Wieneke, Michael, Trostberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 21313: amocon.Si GmbH, Burghausen, Tittmoninger Str. 4, 84489 Burghausen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2019 mit Nachtrag vom 13.08.2019 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ENIGA GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Beratungs- und Optimierungsleistungen, Ingenieur- und Softwareleistungen für Kunden aus der Chemie- und Prozessindustrie sowie dem öffentlichen Bereich. Die ENIGA GmbH (vorher: amocon.Si GmbH) mit dem Sitz in Burghausen (Amtsgericht Traunstein HRB 21314) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen