ENRO Immobilien Verwaltungs GmbH, Essen (Huyssenallee 86 - 88, 45128 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ENRO Finanzierungs- und Dienstleistungs-GmbH am 29.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ENRO Immobilien Verwaltungs GmbH, Essen (Huyssenallee 86 - 88, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der ENRO Finanzierungs- und Dienstleistungs-GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 6912) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.