Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Schlicker, Sven, Merchweiler, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
23.05.2024
Frei |
HRB 16965: ENROTEC Versorgung Geschäftsführungs-GmbH, Neunkirchen, Untere Bliesstraße 13-15, 66538 Neunkirchen. Prokura erloschen: Beck, Volker, Ottweiler, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16965: ENROTEC Versorgung Geschäftsführungs-GmbH, Neunkirchen, Untere Bliesstraße 13-15, 66538 Neunkirchen. Bestellt als Geschäftsführer: Körber, Jürgen, Nalbach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Körber, Jürgen, Nalbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16965:ENROTEC Versorgung Geschäftsführungs-GmbH, Neunkirchen, Untere Bliesstraße 13-15, 66538 Neunkirchen.Nicht mehr Geschäftsführer: Full, Harald Otmar, Illingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Koch, Patrick, Tholey, * ‒.‒.‒‒.
ENROTEC Versorgung GmbH & Co. KG, Neunkirchen, Untere Bliesstr. 13 - 15, 66538 Neunkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2013 mit der ENROTEC Hochdruck GmbH & Co. KG mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 92437) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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