Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Eggers, Christoph, Harsum, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Eggers, Peter Willi, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Eggers, Christoph, Harsum, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.09.2022
Heise |
HRA 200567: Eggers V + V GmbH & Co. KG, Hildesheim, Marggrafstr. 31, 31137 Hildesheim. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Stendal, HRB 31386) am 18.05.2022 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 200567: Eggers V + V GmbH & Co. KG, Hildesheim, Marggrafstr. 31, 31137 Hildesheim. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Stendal, HRB 31386) am 18.05.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 31386: ENS GmbH, Haldensleben, Marggrafenstraße 31, 31137 Hildesheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2021. Geschäftsanschrift: Marggrafenstraße 31, 31137 Hildesheim. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung und Verpachtung von LKW`s und Nutzfahrzeugen jeglicher Art sowie Handel mit LKW`s und Nutzfahrzeugen jeglicher Art und mit Zubehör und Ersatzteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Eggers, Peter Willi, Hildesheim, * ‒.‒.‒‒; Eggers, Catrin, Bockenem, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Eggers, Christoph, Harsum, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Eggers V + V GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRA 200567).
HRA 200567: Eggers V + V GmbH & Co. KG, Hildesheim, Marggrafstr. 31, 31137 Hildesheim. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2021 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die ENS GmbH, Haldensleben, umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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