ENTEC Systemtechnik GmbH, Auengrund, (Ahornstraße 1, 98673 Auengrund/OT Brattendorf).Die Verschmelzung wurde am 23.02.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Stuttgart HRB 777).
ENTEC Systemtechnik GmbH, Auengrund, (Ahornstraße 1, 98673 Auengrund/OT Brattendorf).Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2008 und der Beschlüsse der Gesllschafterversammlungen vom gleichen Tag mit der MAHLE Filtersysteme GmbH mit Sitz in Stuttgart (HRB 777 Amtsgericht Stuttgart) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.