HRA 6993: ENTEGA Energie GmbH & Co. KG, Darmstadt, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.05.2015 im Wege des Formwechsels in die Entega Energie GmbH mit Sitz in Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 94496) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6993:ENTEGA GmbH & Co. KG, Darmstadt, Alsfelder Straße 3, 64289 Darmstadt.Firma geändert, nun: Neue Firma: ENTEGA Energie GmbH & Co. KG. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt.
ENTEGA GmbH & Co. KG, Darmstadt, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: ENTEGA Geschäftskunden Verwaltungs-GmbH, Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 89325). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ENTEGA Geschäftskunden Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 89325 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ENTEGA GmbH & Co. KG, Darmstadt, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Alsfelder Straße 3, 64289 Darmstadt.
ENTEGA GmbH & Co. KG, Darmstadt, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: ENTEGA Geschäftskunden Verwaltungs-GmbH, Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 89325), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ENTEGA Geschäftskunden GmbH & Co. KG mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 84305) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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