ENTEGA Geschäftskunden GmbH & Co. KG, Darmstadt, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ENTEGA GmbH & Co. KG mit Sitz in Darmstadt, (Amtsgericht Darmstadt, HRB 6993) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ENTEGA Geschäftskunden GmbH & Co. KG, Darmstadt, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Geschäftskunden") der ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRA 6993) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ENTEGA Geschäftskunden GmbH & Co. KG, Darmstadt, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Darmstaddt, HRA 6993) am 09.09.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ENTEGA Geschäftskunden GmbH & Co. KG, Darmstadt, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht München, HRB 132242) am 15.06.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ENTEGA Geschäftskunden GmbH & Co. KG, Darmstadt, Frankfurter Straße 100, 64293 Darmstadt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Vertrieb Rhein-Main") der citiworks AG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 132242) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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