ENVIRO Personal Management GmbH, Lünen (Engelswiese 7, 44534 Lünen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ENVIRO Personal Management GmbH am 05.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ENVIRO Personal Management GmbH, Lünen (Engelswiese 7, 44534 Lünen). Der mit der AMG Personal Management Beteiligungs AG (früher AMG Zeitarbeit Beteiligungsgesellschaft mbH), (Amtsgericht Dortmund, HRB 18782) am 27.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist zum 31.10.2006 durch Kündigung beendet worden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.10.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.10.2006 mit der ENVIRO Personal Management GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 10147) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.