HRA 201843: EPA Clean GmbH & Co. KG, Seesen, Poststraße 6, 38723 Seesen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2021 mit der EPA Group GmbH mit Sitz in Seesen (Amtsgericht Braunschweig HRB 208380) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201843: EPA Clean GmbH & Co. KG, Seesen, Poststraße 6, 38723 Seesen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EPA Group GmbH am 07.10.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 201843: EPA Clean GmbH & Co. KG, Seesen, Bergstraße 32, 38723 Seesen. Neue Geschäftsanschrift: Poststraße 6, 38723 Seesen.
HRA 201843: EPA Clean GmbH & Co. KG, Seesen, Bergstraße 32, 38723 Seesen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.06.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Brusentsov, Evgeny, Seesen, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Industriereinigungsservice Evgeny Brusentsov e.K. in Seesen (Amtsgericht Braunschweig, HRA 201822) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201843: EPA Clean GmbH & Co. KG, Seesen, Bergstraße 32, 38723 Seesen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.07.2016 wirksam geworden.
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