EPC Deutschland Sprengtechnik GmbH, Homburg, Bexbacher Straße 55, 66424 Homburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.01.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.01.2011 mit der EPC Deutschland Sprengstoffe GmbH mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB: 14896) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Gesellschaft am 03.02.2011 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
EPC Deutschland Sprengtechnik GmbH, Homburg, Bexbacher Straße 55, 66424 Homburg.
EPC Deutschland Sprengtechnik GmbH, Homburg, Bexbacher Straße 55, 66424 Homburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.01.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.01.2011 mit der EPC Sprengstoffe GmbH mit Sitz in Homburg (AG Saarbrücken HRB: 14896) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt der übernehmenden Gesellschaft am 03.02.2011 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Der mit der EPC GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 12629) am 19.09.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzug des beherrschenden Unternehmens am 11.03.2010 auf die EPC Sprengstoffe GmbH (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 14896) beendet. Der mit der Dexplo GmbH, jetzt EPC Deutschland Sprengstoffe GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken 14896) am 08.12.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
DEXPLO Sprengtechnik GmbH, Homburg, Bexbacher Straße 55, 66424 Homburg.Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: EPC Deutschland Sprengtechnik GmbH. Geschäftsanschrift: Bexbacher Straße 55, 66424 Homburg.
DEXPLO Sprengtechnik GmbH, Homburg (Bexbacher Straße 55, 66424 Homburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.12.2007 mit der Bohrunternehmen Alfred Stahlhacke GmbH mit Sitz in Drolshagen (AG Siegen HRB 6831) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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