EPC GmbH, Homburg, Bexbacher Straße 55, 66424 Homburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.01.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.01.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.01.2010 mit der EPC Deutschland Sprengstoffe GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 14896) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.03.2010 wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66424 Homburg
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH