EPI GP GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main). Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EPI Oakwood Holding S.à r.l. am 09.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EPI GP GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EPI Oakwood Holding S.à r.l. am 30.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EPI GP GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2011 sowie der Zustimmung des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag mit der EPI Oakwood Holding S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Handelsregister von Luxemburg, B 124519) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EPI GP GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am MainAls nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan vom 21.12.2011 zur Einsicht und Bekanntmachung der nach § 122 d UmwG erforderlichen Angaben eingereicht. An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft beteiligt, die EPI GP GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 76898 und als aufnehmende Gesellschaft die EPI Oakwood Holding S.à.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht mit dem Sitz in Luxemburg, 16, Avenue Pasteuer, L-2310 Luxembourg, eingetragen im Handelsregister von Luxembourg unter B 124519. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitengesellschafter nicht vorhanden sind. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen EPI GP GMbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen EPI GP GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleitung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122 j UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übertragenden Gesellschaft, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main, eingeholt werden. Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d´Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-)Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt ist. Wird von der übernehmenden Gesellschaft eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht so wird die zugrunde liegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übernehmenden Gesellschaft, 16, Avenue Pasteur, L-2310 Luxembourg, eingeholt werden.
Deukalion Achtzigste Vermögensverwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main (Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma) und in § 4 (Geschäftsführung und Vertretung) durch Streichung von Ziffer 4.5 beschlossen. Neue Firma: EPI GP GmbH.