HRB 13074: EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH, Oberursel (Taunus), c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Die Verschmelzung wurde am 28.09.2016 betreffend der übernehmenden EPI Highgate S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg wirksam gemäß Bescheinigung des Registre de Commerce et des Sociétés vom 13.10.2016; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13074: EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH, Oberursel (Taunus), c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 04.05.2016 mit der EPI Highgate S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg (Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés), Nummer B 119061) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach luxemburgischem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13074: EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH, Oberursel (Taunus), c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan vom 04.05.2016 beim Handelsregister eingereicht. Gemäß § 122d UmwG werden folgende Angaben bekanntgemacht: Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: EPI Highgate 1 Beteiligung GmbH, (übertragende Rechtsträgerin), Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Firma: EPI Highgate 1 Beteiligung GmbH, Sitz: Oberursel (Taunus), Deutschland EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH (übertragende Rechtsträgerin), Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Firma: EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH, Sitz: Oberursel (Taunus), Deutschland EPI Highgate 3 Beteiligung GmbH (übertragende Rechtsträgerin), Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Firma: EPI Highgate 3 Beteiligung GmbH, Sitz: Oberursel (Taunus), Deutschland EPI Highgate S.à r.l. (übernehmende Rechtsträgerin), Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts, Firma: EPI Highgate S.à r.l., Sitz: Luxembourg, Luxemburg Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung: EPI Highgate 1 Beteiligung GmbH, Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 13073.EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH, Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 13074EPI Highgate 3 Beteiligung GmbH, Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter HRB 13078 EPI Highgate S.à r.l., Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés), Luxemburg, unter der Nummer B 119061. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Gläubiger: EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH: Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH ergeben ich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft entstanden sind.Sofern die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übertragenden Gesellschaft EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH, c/o btu beraterpartner Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27 - 29, 61440 Oberursel (Taunus), Deutschland, eingeholt werden.EPI Highgate S.à r.l.:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d`Arrondissement), das für den Bezirk, in dem in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs)Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht.Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist.Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der übernehmenden Gesellschaft eine erfoderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrunde liegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übernehmenden Gesellschaft EPI Highgate S.à r.l., 16, Avenue Pasteur, 2310 Luxembourg, Luxemburg, eingeholt werden.b) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Da weder an den übertragenden Rechtsträgern noch an der übernehmenden Rechtsträgerin Minderheitengesellschafter beteiligt sind, finden die deutschen Schutzvorschriften keine Anwendung. Gleiches gilt auch für die luxemburgischen Schutzvorschriften.
HRB 78199:EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH, Frankfurt am Main, c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus).Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Oberursel (Taunus). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Der Sitz ist nach Oberursel (Taunus) (jetzt Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 13074) verlegt.
HRB 13074:EPI Highgate 2 Beteiligung GmbH, Oberursel (Taunus), c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2006, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78199) nach Oberursel (Taunus) beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27-29, 61440 Oberursel (Taunus). Gegenstand: ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin oder Kommanditistin an Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft ist zur Erbringung aller im Zusammenhang mit der Verwaltung der Beteiligungen stehenden Dienstleistungen für diese Unternehmen berechtigt, einschließlich deren Finanzierung, soweit keine genehmigungspflichtigen Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte vorliegen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Barthels, Yves, Luxemburg, Luxemburg / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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