EPI Walkabout Köln Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Walk 3 S.à r.l. am 17.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EPI Walkabout Köln Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungplans vom 17.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Walk 3 S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Handelsregister Luxemburg/Registre de Commerce et des Sociétés, Nummer B 104761) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EPI Walkabout Köln Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt. Es wird gebeten, einen Hinweis gemäß § 122 d UmwG, 10 HGB bekannt zu machen, wonach ein Verschmelzungsplans bei m Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind 2. a) als übertragende Gesellschaft beteiligt, die EPI Walkabout Köln Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main b) als aufnehmende Gesellschaft die Walk 3 S.ä r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach luxemburgischem Recht mit dem Sitz in Luxemburg, 16, Avenue Pasteuer, L-2310 Luxembourg. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HR B 73750.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg unter B 104761.4. a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergeselischaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen EPI Walkabout Köln Beteiligungs GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen EPI Walkabout Köln Beteiligungs GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Handelsregister der übertragendenden Gesellschaft entstanden sind.Sofern die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122 j UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähntenGläubigerrechte können kostenlos bei der übertragenden Gesellschaft, Mainzer Landstraße46, 60325 Frankfurt am Main, eingeholt werden.c) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d Arrondissementj. das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs)Sitz der übernehmenden Gesellschaft befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der übernehmenden Gesellschaft eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrunde liegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig.Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der übernehmenden Gesellschaft, 16. Avenue Pasteur, L-2310 Luxembourg, eingeholt werden.
EPI Walkabout Köln Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der EPI Walkabout Düsseldorf Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73749) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EPI Walkabout Köln Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 46, 60325 Frankfurt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der EPI Walkabout Nürnberg Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 73751) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der EPI Walkabout Hannover Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 73748) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der EPI Walkabout Hamburg Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 73747) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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