HRB 111340: EPONA GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 44, c/o Esche Schümann Commichau Partnerschaftsgesellschaft, 20457 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 111340: EPONA GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 44, c/o Esche Schümann Commichau Partnerschaftsgesellschaft, 20457 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun Liquidator: Dr. Deuchler, Wolfgang, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 111340:EPONA GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 44, c/o Esche Schümann Commichau Partnergesellschaft, 20459 Hamburg.Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 44, c/o Esche Schümann Commichau Partnerschaftsgesellschaft, 20457 Hamburg.
HRB 111340:EPONA GmbH, Hamburg, c/o Esche Schümann Commichau, Herrengraben 31, 20459 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 44, c/o Esche Schümann Commichau Partnergesellschaft, 20459 Hamburg.
EPONA GmbH, Hamburg, c/o Esche Schümann Commichau, Herrengraben 31, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.01.2012 mit der Rosenbraken GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 111141) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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