Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Einzelprokura:
Engler, Bastian, Goch, * ‒.‒.‒‒
Schöneis, Nils, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.07.2023
Opdemom |
HRB 4417: EPS GmbH, Kevelaer, Industriestraße 2 a, 47623 Kevelaer. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Absatz 5 und 6 (Gesellschaftsversammlung) und in § 12 (Vererbung eines Geschäftsanteiles) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Engler, Norbert, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒.
HRB 4417: EPS GmbH, Kevelaer, Industriestraße 2 a, 47623 Kevelaer. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 4417: EPS GmbH, Kevelaer, Industriestraße 2 a, 47623 Kevelaer. Bestellt als Geschäftsführer: Engler, Martin, Goch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
EPS GmbH, Kevelaer, Industriestraße 2 a, 47623 Kevelaer. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.03.2012 mit der M & D GmbH mit Sitz in Kevelaer (Amtsgericht Kleve, HRB 4594) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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