EQ-Transportbeton Geschäftsführungs GmbH, Diekholzen (Heideweg 1, 31199 Diekholzen). Die Verschmelzung ist am 12.10.2007 im Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Ulm HRB 5213) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
EQ-Transportbeton Geschäftsführungs GmbH, Diekholzen (Heideweg 1, 31199 Diekholzen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2007 mit der TBG Ipfbeton Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ulm (Amtsgericht Ulm, HRB 5213) als übernehmender Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.