ERDGASHEIZUNG-Gesellschaft für Beratung und Information mit beschränkter Haftung, Essen, (Huttropstr. 60, 45138 Essen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden E.ON Ruhrgas AG am 08.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ERDGASHEIZUNG-Gesellschaft für Beratung und Information mit beschränkter Haftung, Essen, (Huttropstr. 60, 45138 Essen).Die Gesellschaft als übertragender Rechtsträger ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 und des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und des Beschlusses der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tag mit der E.ON Ruhrgas AG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 83) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ERDGASHEIZUNG-Gesellschaft für Beratung und Information mit beschränkter Haftung, Essen (Huttropstr. 60, 45138 Essen). Die Gesellschafterversammlung hat am 13.07.2007 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Organe der Gesellschaft), § 9 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), § 11 (Geschäftsführung) und § 13 (Bekanntmachung) zu ändern. Die §§ 11, 12, 13, 14, und 15 wurden gestrichen; die nachfolgenden Paragraphen haben sich entsprechend geändert.