ERFTCARBON Verwaltungsgesellschaft mbH, Grevenbroich (Aluminiumstraße 4, 41515 Grevenbroich). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ERFTCARBON GmbH am 31.08.2005 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ERFTCARBON Verwaltungsgesellschaft mbH, Grevenbroich (Aluminiumstraße 4, 41515 Grevenbroich). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ERFTCARBON Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 7884) -künftig ERFTCARBON GmbH- verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ERFTCARBON Verwaltungsgesellschaft mbH, Grevenbroich (Aluminiumstraße 4, 41515 Grevenbroich). Änderung der konkreten Vertretungsbefugnis beim Geschäftsführer: Dr. Kapellner, Werner, Köln, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.