Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2022 sowie
der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen
der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ERG Wind
Dobberkau GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht
Hamburg HRA 124229) verschmolzen.
c)
Nach Erhöhung der Einlage Kommanditist:
ERG Windpark Beteiligungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht
Hamburg HRB 154767), Einlage: 14.000,00 EUR. |
a)
04.08.2022
Willamowius
b)
Fall 6 |
2 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2022 sowie
der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen
der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ERG Wind
Weselberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht
Hamburg HRA 124231) verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt
des übernehmenden Rechtsträgers am 04.08.2022 wirksam
geworden. |
a)
04.08.2022
Willamowius
b)
Fall 2 |
HRA 124231: ERG Wind Weselberg GmbH & Co. KG, Hamburg, Jungfernstieg 1-3, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ERG Wind WB GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 124224) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 124231: ERG Wind Weselberg GmbH & Co. KG, Hamburg, Jungfernstieg 1-3, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ERG Wind Welchweiler GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 124226) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 124231: ERG Wind Weselberg GmbH & Co. KG, Hamburg, Jungfernstieg 1-3, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ERG Wind Hermersberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht HRA 124225) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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