HRB 181799 B: ERGO Digital IT GmbH, Berlin, Warschauer Straße 6, 10243 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 04.01.2021 erfolgten Eintragung (Unternehmensregister beim Amtsgericht Gdansk-Polnoc in Gdansk/Polen, VIII. Abteilung für Handelssachen des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000438903) wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Der mit der ERGO Technology & Services Management AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 85049) bestehende Beherrschungsvertrag ist mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 181799 B: ERGO Digital IT GmbH, Berlin, Warschauer Straße 6, 10243 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 13.08.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.10.2020 mit der Atena Uslugi lnformatyczne i Finansowe S.A. mit Sitz in Sopot, Polen (Unternehmensregister beim Amtsgericht Gdańsk-Pólnoc in Gdańsk/Polen, Vlll. Abteilung für Handelssachen des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000438903) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 181799 B: ERGO Digital IT GmbH, Berlin, Warschauer Straße 6, 10243 Berlin. Als nicht eingetragen wird gem. §10 HGB bekanntgemacht: Die am 01.09.2020 erfolgte Bekanntmachung betreffend die Verschmelzung mit der Atena Uslugi Informayczne i Finansowe S.A. wird von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt: als übertragende Gesellschaft die ERGO Digital IT GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Berlin, Deutschland; als übernehmende Gesellschaft die Atena Uslugi lnformatyczne i Finansowe S.A. eine Aktiengesellschaft polnischen Rechts mit Sitz in Sopot, Polen. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: ERGO Digital IT GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 181799 B eingetragen. Atena Uslugi lnformatyczne i Finansowe S.A. ist im Unternehmensregister beim Amtsgericht Gdańsk-Pólnoc in Gdańsk/Polen, Vlll. Abteilung für Handelssachen des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000438903 eingetragen. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger wird Folgendes mitgeteilt: Bei der übertragenden Gesellschaft ERGO Digital IT GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122j UmwG. Danach ist, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der ERGO Digital IT GmbH, Warschauer Straße 6, 10243 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden. Die Anschrift, unter der kostenlos vollständige Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden können, lautet bei der übertragenen Gesellschaft: ERGO Digital IT GmbH, Warschauer Straße 6, 10243 Berlin, Deutschland. Bei der übernehmenden Gesellschaft Atena Uslugi lnformatyczne i Finansowe S.A. sind in Übereinstimmung mit dem polnischen Recht die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft und die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft in Art. 495 KSH und Art. 496 KSH wie folgt festgelegt: Das Vermögen jeder der Verschmelzenden Gesellschaften wird von der übernehmenden Gesellschaft so lange getrennt verwaltet, bis sämtliche Gläubiger, deren Ansprüche vor dem Verschmelzungsstichtag entstanden sind und die ihren Anspruch binnen sechs Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung der Verschmelzung schriftlich angemeldet haben, befriedigt oder sichergestellt sind. Während des Zeitraums der getrennten Verwaltung des Vermögens der Verschmelzenden Gesellschaften genießen die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft vorzugweise Befriedigung aus dem Vermögen der übernehmenden Gesellschaft und die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft genießen vorzugweise Befriedigung aus dem Vermögen der übertragenden Gesellschaft. Die Gläubiger der Verschmelzenden Gesellschaften, die ihren Anspruch binnen sechs Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung der Verschmelzung angemeldet haben und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Ansprüche gefährdet wird, können verlangen, dass das zuständige Gericht am Sitz der übernehmenden Gesellschaft Sicherheit für ihre Ansprüche leistet, wenn diese Sicherheitsleistung nicht durch die übernehmende Gesellschaft erfolgt ist. Die Anschrift, unter der kostenlos vollständige Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden können, lautet bei der übernehmenden Gesellschaft: Atena Uslugi lnformatyczne i Finansowe S.A., ul. Rzemieślnicza 33, 81-855 Sopot, Polen Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass alleiniger Gesellschafter bzw. Aktionär der ERGO Digital lT GmbH und der Atena Uslugi lnformatyczne i Finansowe S.A. die ERGO Technology & Services Management AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85049, ist; es sind also keine Minderheitsgesellschafter vorhanden, so dass insoweit Angaben gemäß § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG entfallen.
HRB 181799 B: ERGO Digital IT GmbH, Berlin, Warschauer Straße 6, 10243 Berlin. Als nicht eingetragen wird gem. §10 HGB bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt: als übertragende Gesellschaft die ERGO Digital IT GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Berlin, Deutschland; als übernehmende Gesellschaft die Atena Uslugi lnformatyczne i Finansowe S.A. eine Aktiengesellschaft polnischen Rechts mit Sitz in Sopot, Polen. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: ERGO Digital IT GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 181799 B eingetragen. Atena Usiugi lnformatvczne i Finansowe S.A. ist im Unternehmensregister beim Amtsgericht Gdañsk-Pólnoc in Gdansk/Polen, Vlll. Abteilung für Handelssachen des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000438903 eingetragen. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger wird Folgendes mitgeteilt: Bei der übertragenden Gesellschaft ERGO Digital IT GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122i UmwG. Danach ist, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt, den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der ERGO Digital IT GmbH, Warschauer Straße 6, 10243 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden. Die Anschrift, unter der kostenlos vollständige Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden können, lautet bei der übertragenen Gesellschaft: ERGO Digital IT GmbH, Warschauer Straße 6, 10243 Berlin, Deutschland. Bei der übernehmenden Gesellschaft Atena Usfugi lnformatyczne i Finansowe S.A. sind in Übereinstimmung mit dem polnischen Recht die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft und die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft in Art. 495 KSH und Art, 496 KSH wie folgt festgelegt: Das Vermögen jeder der Verschmelzenden Gesellschaften wird von der übernehmenden Gesellschaft so lange getrennt verwaltet, bis sämtliche Gläubiger, deren Ansprüche vor dem Verschmelzungsstichtag entstanden sind und die ihren Anspruch binnen sechs Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung der Verschmelzung schriftlich angemeldet haben, befriedigt oder sichergestellt sind. Während des Zeitraums der getrennten Verwaltung des Vermögens der Verschmelzenden Gesellschaften genießen die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft vorzugweise Befriedigung aus dem Vermögen der übernehmenden Gesellschaft und die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft genießen vorzugweise Befriedigung aus dem Vermögen der übertragenden Gesellschaft. Die Gläubiger der Verschmelzenden Gesellschaften, die ihren Anspruch binnen sechs Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung der Verschmelzung angemeldet haben und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Ansprüche gefährdet wird, können verlangen, dass das zuständige Gericht am Sitz der übernehmenden Gesellschaft Sicherheit für ihre Ansprüche leistet, wenn diese Sicherheitsleistung nicht durch die übernehmende Gesellschaft erfolgt ist. Die Anschrift, unter der kostenlos vollständige Auskünfte über diese Modalitäten eingeholt werden können, lautet bei der übernehmenden Gesellschaft: Atena Uslugi lnformatyczne i Finansowe S.A., ul. Rzemiešlnicza 33, 81-855 Sopot, Polen Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass alleiniger Gesellschafter bzw. Aktionär der ERGO Digital lT GmbH und der Atena Usfugi lnformatyczne i Finansowe S.A. die ERGO Technology & Services Management AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85049, ist; es sind also keine Minderheitsgesellschafter vorhanden, so dass insoweit Angaben gemäß § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG entfallen.
HRB 181799 B: ERGO Digital IT GmbH, Berlin, Warschauer Straße 6, 10243 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der ERGO Digital Ventures AG mit Sitz in Düsseldorf als herrschender Gesellschaft bestehende Beherrschungsvertrag vom 29.11.2016 ist durch Kündigung seitens der herrschenden Gesellschaft vom 26.09.2019 zum Ablauf des 31.12.2019 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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