HRA 2266: ERL Ausbau GmbH & Co. KG, Deggendorf, Oberer Stadtplatz 18, 94469 Deggendorf. Der Formwechsel wurde am 22.12.2021 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Deggendorf HRB 5536).
HRB 5536: ERL Ausbau GmbH, Deggendorf, Oberer Stadtplatz 18, 94469 Deggendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2021. Geschäftsanschrift: Oberer Stadtplatz 18, 94469 Deggendorf. Gegenstand des Unternehmens: Erbringen von Ausbaugewerken, insbesondere von Heizung, Lüftung, Sanitär und Metallbau mit Ausnahme von Gewerken des Bauhauptgewerbes. Stammkapital: 90.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Erl, Michael, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒; Haider, Wolfgang Xaver, Aiterhofen, * ‒.‒.‒‒; Kumpfbeck, Fritz, Landau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Englmeier, Thomas, Offenberg, * ‒.‒.‒‒; Gehrmann, Maik Alexander, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Frank, Markus, Straubing, * ‒.‒.‒‒; Weinzierl, Stefan, Osterhofen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ERL Ausbau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Deggendorf (Amtsgericht Deggendorf HRA 2266).
HRA 2266: ERL Ausbau GmbH & Co. KG, Deggendorf, Oberer Stadtplatz 18, 94469 Deggendorf. Prokura erloschen: Haider, Wolfgang Xaver, Aiterhofen, * ‒.‒.‒‒; Kühnhauser, Frank Roland, Trostberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die ERL Ausbau GmbH mit dem Sitz in Deggendorf beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.