ERS Gesellschaft für kommunale Erschließungen mbH, Worms, Lutherring 15, 67547 Worms.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.06.2009 mit der ESW Erschließungsgesellschaft der Sparkasse Worms-Alzey-Ried mbH mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz, HRB 11666) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
67547 Worms
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH