ERWEMA Pharmatechnik GmbH, Sulzbach-Laufen, Sommerhalde 15, 74429 Sulzbach-Laufen.Der neue Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 08.09.2010 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 725526) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
ERWEMA Pharmatechnik GmbH, Sulzbach-Laufen, Sommerhalde 15, 74429 Sulzbach-Laufen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Seeger, Martin, Sulzbach - Laufen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "ERWEMA Pharmatechnik e.K."mit Niederlassung in Sulzbach-Laufen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.