HRA 8684:ESG GmbH & Co. KG, Hochheim, Kehlweg 4, 65239 Hochheim.Geschäftsanschrift: Kehlweg 4, 65239 Hochheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Asarum UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Gräfelfing (Amtsgericht München HRB 213902) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ESG GmbH & Co. KG, Hochheim (Kehlweg 4, 65239 Hochheim, Gegenstand: Das Halten und das Verwalten von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten, insbesondere das Halten einer Beteiligung an der RTS Realtime Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Hochheim am Main. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Übernahme von Geschäftsbesorgungen für die Unternehmen der RTS Realtime Systems Gmppe, insbesondere in den Bereichen Personalwesen, Buchhaltung und Recht.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: ESG Verwaltungs GmbH, Hochheim am Main (Amtsgericht Wiesbaden HRB 22700), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ESG Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Hochheim am Main ( Amtsgericht Wiesbaden HRB 18305). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.