HRB 12838: ESK GmbH, Dortmund, Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund. Prokura erloschen: Riechert-Söhnel, Gerda Edda Susanne, Großenhain, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Christl, Alexander, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12838: ESK GmbH, Dortmund, Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund. Der ursprünglich mit der RWE Netzservice GmbH, Siegen (Amtsgericht Siegen, HRB 9945) als herrschendem Unternehmen am 20./21.07.2015 geschlossene und mit der innogy SE (Amtsgericht Essen, HRB 30592) infolge Verschmelzungsvertrag vom 22. Januar 2020 und der Westenergie AG (Amtsgericht Essen, HRB 31538) infolge des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17. Juli 2020 und der Umwandlung im Wege des Formwechsels fortgeführte Beherrschungsvertrag, besteht infolge des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 11. März 2021 jetzt mit der Westenergie Netzservice GmbH (Amtsgericht Dortmund HRB 32731) als herrschendem Unternehmen.
HRB 12838: ESK GmbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Änderung zur Geschäftsanschrift: Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Engelbertz, Klaus, Wiehl, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Janßen, Kai, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒; Wobito, Andrea, Essen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Riechert-Söhnel, Gerda Edda Susanne, Großenhain, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12838: ESK GmbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Mit der Westenergie Netzservice GmbH (Amtsgericht Dortmund, HRB 32731) als herrschendem Unternehmen ist am 06.04.2021 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2021 zugestimmt.
HRB 12838: ESK GmbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Der mit der innogy SE, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 30592) als Rechtsnachfolgerin der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 28.10.2004 ist durch Vertrag vom 10./11.11.2020 zum 31.12.2020 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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