HRB 101724: ESM Schrott- und Metallhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schönebeck, Burgwall 2, 39218 Schönebeck. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Fegert Recycling GmbH mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 102079) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 04.05.2017 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und dadurch wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 101724:ESM Schrott- und Metallhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schönebeck, Burgwall 2, 39218 Schönebeck.Die Gesellschaft hat am 10.11.2009 mit der Fegert Recycling GmbH mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 102079) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tage zugestimmt. Der Vertrag ist am 25.11.2014 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung mit Beschluss vom selben Tage zugestimmt.
HRB 101724:ESM Schrott- und Metallhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schönebeck, Burgwall 2, 39218 Schönebeck.Prokura erloschen: Hagemann, Lutz, Reinstedt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 101724:ESM Schrott- und Metallhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schönebeck, Burgwall 2, 39218 Schönebeck.Prokura erloschen: Meißner, Gerhard, Ilsenburg.
ESM Schrott- und Metallhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schönebeck, Burgwall 2, 39218 Schönebeck. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2011 hat die Ersetzung des § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) durch § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) der Satzung beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
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