ESTELIT Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Dülmen (Industriestraße 27 - 35, 48249 Dülmen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ESTELIT Baustoffwerke GmbH & Co. KG am 14.03.2005 beim Amtsgericht Essen HRA 7175 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ESTELIT Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Dülmen (Industriestraße 27 - 35, 48249 Dülmen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2004 mit der ESTELIT Baustoffwerke GmbH & Co. KG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRA 7175) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht :Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.