ESTRICHVERLEGUNG Dieter Hößl GmbH, Ursensollen (Kolpingstr. 9, 92289 Ursensollen). Die Verschmelzung wurde am 08.11.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg HRA 2762).
ESTRICHVERLEGUNG Dieter Hößl GmbH, Ursensollen (Kolpingstr. 9, 92289 Ursensollen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Hößl Dieter, Ursensollen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma ESTRICHVERLEGUNG Dieter Hößl e.K. mit dem Sitz in Ursensollen geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ESTRICHVERLEGUNG Dieter Hößl GmbH, Ursensollen (Kolpingstr. 9, 92289 Ursensollen). Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 24.435,41 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 7 ( Beschlüsse der Gesellschafter) der Satzung beschlossen.