Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Norbel, Kevin, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.11.2023
Lange-Seelig
b)
Fall 10 |
8 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Eue, Lena Katharina, Braunschweig,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
22.11.2022
Lange-Seelig
b)
Fall 9 |
HRB 203560: ETL Löwen Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Braunschweig, Frankfurter Straße 254, 38122 Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Norbel, Kevin, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 203560: ETL Löwen Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Braunschweig, Frankfurter Straße 254, 38122 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Tscharntke, Christian, Wolfsburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 203560: ETL Löwen Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Braunschweig, Frankfurter Straße 254, 38122 Braunschweig. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.03.2019 mit der ETL Wiebeck & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig, HRB 203505) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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