HRB 29382: RHE-EL Krahl & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bautzen, Dr.-Ernst-Mucke-Str. 12, 02625 Bautzen. Bestellt: Geschäftsführer: Korjenk, Markus, Göda, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 29382: RHE-EL Krahl & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bautzen, Dr.-Ernst-Mucke-Str. 12, 02625 Bautzen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lindner, Antje, Großnaundorf OT Mittelbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 29382: RHE-EL Krahl & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bautzen, Dr.-Ernst-Mucke-Str. 12, 02625 Bautzen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 18.380,00 EUR auf 43.380,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Dr. Kühlmann GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden HRB 19269) und die Änderung des § 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 43.380,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Kühlmann, Jenny, Großdubrau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Dr. Kühlmann GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden, HRB 19269) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2016 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.