Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schätzle, Tobias, Freiburg im Breisgau,
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einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
21.12.2023
Kaluza |
6 |
a)
Firma geändert; nun:
ETL concept GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG, und zwar insbesondere:
- die Beratung und Vertretung in
Steuersachen;
- die Hilfeleistung bei der Erfüllung
steuerlicher Pflichten;
- die Beratung und Hilfeleistung in
Bilanzierungs- und
Buchführungsangelegenheiten;
- die Durchführung von Abschluss- und
sonstigen betriebswirtschaftlichen
Prüfungen, soweit
für Steuerberater zulässig;
- die Existenzgründungsberatung;
- die sonstige Beratung in wirtschaftlichen
Angelegenheiten im weitesten Sinne mit
Ausnahme
- der Rechtsberatung;
- die gutachterliche Tätigkeit
- sowie die Wahrung fremder Interessen in
wirtschaftlichen Angelegenheiten
und die treuhänderische Tätigkeit.
Ausgenommen sind jedoch die
Treuhandgeschäfte über die Anschaffung
und Veräußerung von
Wertpapieren für Andere und die
Verwaltung und Verwahrung von
Wertpapieren für Andere sowie
Geschäfte nach dem Gesetz über
Kapitalanlagegesellschaften. Weiter
ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten,
die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i.
S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B.
Handels- und Bankgeschäfte.
2. Die Gesellschaft darf unter den
Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG
Zweigniederlassungen errichten und sich
an gleichartigen Gesellschaften beteiligen.
Die besonderen Pflichten bei der
Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von
Zweigniederlassungen, die sich aus einer
Berufsordnung ergeben, sind in deren
jeweils geltender Fassung zu beachten.
3. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 2
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
08.12.2023
Kaluza |
HRB 6923: concept Steuerberatungsgesellschaft mbH, Freiburg im Breisgau, Urachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten - und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. 5. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte.
HRB 6923: concept Steuerberatungsgesellschaft mbH, Freiburg im Breisgau, Urachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau. Einzelprokura: Klein, Sandra, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒.
concept Steuerberatungsgesellschaft mbH, Freiburg im Breisgau, Urachstraße 3, 79102 Freiburg im Breisgau. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Rinderle, Annette, geb. Holzenthaler, Ettenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.