ETO GRUPPE Beteiligungen KG, Stockach, Hardtring 8, 78333 Stockach. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Straub, Gerhard, Inzigkofen, * ‒.‒.‒‒.Firma geändert; nun: ETO GRUPPE Beteiligungen GmbH & Co. KG.
ETO GRUPPE Beteiligungen GmbH & Co. KG, Stockach, Hardtring 8, 78333 Stockach. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.08.2011 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "ETO GRUPPE Beteiligungen GmbH", Stockach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 707267), gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ETO MAGNETIC KG, Stockach (Hardtring 8, 78333 Stockach). Firma geändert; nun: ETO GRUPPE Beteiligungen KG. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen nachgetragen: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ETO MAGNETIC Betriebsführungs- GmbH, Stockach. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: ETO Gruppe Management GmbH, München (Amtsgericht München HRB 164258). Prokura erloschen: Kieninger, Markus, Konstanz, * ‒.‒.‒‒; Dr. Nieberding, Rolf-Günther, Bodman-Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schlüter, Andreas, Stockach, * ‒.‒.‒‒; Schwab, Wolfgang, Überlingen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schwabe, Michael, Überlingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "operatives Kerngeschäft der ETO MAGNETIC" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ETO MAGNETIC Betriebsführungs-GmbH", Stockach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 590278) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.