Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Porschestraße 15, 51381 Leverkusen |
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a)
12.02.2025
Trampenau |
HRB 54412: EUDICO GmbH European Directives Consultancy, Leverkusen, Reuschenberger Str. 57, 51379 Leverkusen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 54412: EUDICO GmbH European Directives Consultancy, Leverkusen, Stixchesstraße 107, 51377 Leverkusen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Reuschenberger Str. 57, 51379 Leverkusen.
EUDICO GmbH European Directives Consultancy, Köln, Industriestr. 180, 50999 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Leverkusen beschlossen. Leverkusen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Stixchesstraße 107, 51377 Leverkusen.
EUDICO GmbH European Directives Consultancy, Köln, Industriestr. 180, 50999 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2009/2.2.2010/14.5.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.09.2009 mit der EUDICO Product Satety UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 64880) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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