EUPEC Europäische Gesellschaft für Leistungshalbleiter mbH, Warstein (Max-Planck-Str. 5, 59581 Warstein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Infineon Technologies AG am 14.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EUPEC Europäische Gesellschaft für Leistungshalbleiter mbH, Warstein (Max-Planck-Str. 5, 59581 Warstein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.09.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Infineon Technologies AG mit Sitz in München (AmtsgerichtMünchen HRB 126492) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EUPEC Europäische Gesellschaft für Leistungshalbleiter mbH, Warstein (Max-Planck-Str. 5, 59581 Warstein). Nicht mehr Geschäftsführer: Spiegel, Jörg, Lippstadt, * ‒.‒.‒‒.