Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2023
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 08.12.2023 und der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom 08.12.2023 mit der EURESA Celebration GmbH mit Sitz in
Saarburg (Amtsgericht Wittlich HRB 42765) verschmolzen
(Verschmelzung durch Aufnahme). |
a)
22.05.2024
Kieren |
HRB 41605: EURESA Consulting GmbH, Saarburg, Graf-Siegfried-Straße 6, 54439 Saarburg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Beratung und Tourismusdienstleistungen nebst Reisevermittler- und Reiseveranstaltertätigkeit.
HRB 41605: EURESA Consulting GmbH, Saarburg, Graf-Siegfried-Straße 6, 54439 Saarburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2018 mit der EURESA eCommerce GmbH mit Sitz in Saarburg (Amtsgericht Wittlich HRB 42336) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 41605:EURESA Consulting GmbH, Saarburg, Graf-Siegfried-Straße 6, 54439 Saarburg.Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin Geschäftsführer: Nicknig, Johannes Heinrich, Saarburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
EURESA Consulting UG (haftungsbeschränkt), Trier, Neustraße 54, 54290 Trier. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2012 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst, insbesondere die Änderung der Firma in § 1 (Firma und Sitz), die Sitzverlegung nach Saarburg in § 1 (Firma und Sitz), die Erhöhung des Stammkapitals um 24,000,00 EUR in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und die Änderung in § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neue Firma: EURESA Consulting GmbH. Neuer Sitz: Saarburg. Änderung der Geschäftsanschrift: Graf-Siegfried-Straße 6, 54439 Saarburg. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Änderung der Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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