EUROMASTER GmbH, Kaiserslautern (Mainzer Straße 81, 67657 Kaiserslautern). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.06.2008 mit der EUROMASTER Holding GmbH (zukünftig: EUROMASTER GmbH) mit Sitz in Kaiserslautern (AG Kaiserslautern HRB 3451) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EUROMASTER GmbH, Kaiserslautern (Mainzer Straße 81, 67657 Kaiserslautern). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EUROMASTER GmbH HRB 3451 (ehemals: EUROMASTER Holding GmbH) am 07.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EUROMASTER GmbH, Kaiserslautern (Mainzer Straße 81, 67657 Kaiserslautern). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2008 mit der Autechna Autoteile Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Marburg (Amtsgericht Marburg HRB 1280) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EUROMASTER GmbH, Kaiserslautern (Mainzer Straße 81, 67657 Kaiserslautern). EUROMASTER GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2008 mit der Autechna Autoteile Vertriebs GmbH u. Co. Großhandel für Autoteile und technischen Industriebedarf KG mit Sitz in Marburg (Amtsgericht Marburg, HRA 1884) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
EUROMASTER GmbH, Kaiserslautern (Mainzer Straße 81, 67657 Kaiserslautern). Nicht mehr Geschäftsführer: von Aspern, Dieter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Garcin, Alexis Félix Martin Bruno, Stutensee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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