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EUROPA-FACHPRESSE-VERLAG GmbH & Co. KG, München (HRA 74905) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Emmy-Noether-Str. 2
80992 München
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 74905
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die EUROPA-FACHPRESSE-VERLAG GmbH & Co. KG aus München war im Handelsregister München unter der Nummer HRA 74905 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die EUROPA-FACHPRESSE-VERLAG GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die EUROPA-FACHPRESSE-VERLAG GmbH & Co. KG wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 28.09.2005
Löschung

EUROPA-FACHPRESSE-VERLAG GmbH & Co. KG, München (Emmy-Noether-Str. 2, 80992 München). Die Verschmelzung wurde am 23.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 126524).

Calendar 14.09.2005
Veränderung

EUROPA-FACHPRESSE-VERLAG GmbH & Co. KG, München (Emmy-Noether-Str. 2, 80992 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der EUROPA-FACHPRESSE-VERLAG Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 126524) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 01.06.2005
Veränderung

EUROPA-FACHPRESSE-VERLAG GmbH & Co. KG, München (Emmy-Noether-Str. 2, 80992 München). Die märkte & medien verlagsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 124475) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

28.09.2005
Registervorgang

Löschung 23.09.2005