EUROTEAM GmbH & Co. KG, Bielefeld, Elpke 101, 33605 Bielefeld. Bremen. Der Sitz ist nach Bremen (jetzt Amtsgericht Bremen HRA 26403 HB) verlegt.
HRA 26403 HB: EUROTEAM GmbH & Co. KG, Bremen, Hutfilterstr. 2/4, 28195 Bremen. Geschäftsanschrift: Hutfilterstr. 2/4, 28195 Bremen; Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. EUROTEAM Beteiligungs GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 28302 HB); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRA 15617) nach Bremen verlegt.
EUROTEAM GmbH & Co. KG, Bielefeld, Elpke 101, 33605 Bielefeld. (die Durchführung und Koordination von Maßnahmen, die im wirtschaftlichen Interesse der Gesellschafter liegen, insbesondere die Erschließung neuer Märkte und Bezugsquellen, Austausch hiermit zusammenhängender Informationen, gemeinschaftliche Werbung, Erzielung günstiger Konditionen durch gemeinsame Maßnahmen und alle damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte auf dem Gebiet von Glas, Porzellan, Bestecken, Hausrat, Hartwaren und Geschenkartikeln aller Art. Der Gesellschaft sind alle mit diesem Gegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte gestattet. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ganz oder teilweise der Erfüllung des Gesellschaftszwecks dienen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Elpke 101, 33605 Bielefeld. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: EUROTEAM Beteiligungs GmbH, Bielefeld (AG Bielefeld HRB 40076), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EUROTEAM Verwaltungs GmbH, Bielefeld (AG Bielefeld; HRB 39856) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.