EUTEC GmbH, Hohenstein (Jägerhof 1, 65329 Hohenstein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 11.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EUTEC GmbH, Hohenstein (Jägerhof 1, 65329 Hohenstein). Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,40 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Weiter wurde der Gesellschaftsvertrag in den §§ 5 Ziff. 6 c), d), i) und 8 Ziffer 4 zweiter Satz neu gefasst. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
EUTEC GmbH, Hohenstein (Jägerhof 1, 65329 Hohenstein). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lange GmbH Bauunternehmung mit Sitz in Hohenstein (AG Wiesbaden, HRB 16308) zu der dadurch neu gegründeten EUTEC GmbH & Co. KG mit Sitz in Hohenstein verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.