HRB 735502: EVA GmbH, Ulm, James-Fitzmaurice-Weg 1, 89075 Ulm. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Nicht mehr Geschäftsführerin, nun bestellt als Liquidator: Schenk, Petra, Ulm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 735502: EVA GmbH, Ulm, James-Fitzmaurice-Weg 1, 89075 Ulm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2017. Geschäftsanschrift: James-Fitzmaurice-Weg 1, 89075 Ulm. Gegenstand: Dokumentenerstellung, die Computersystem Validierung, der Büroservice, Betrieb einer Werbeagentur, der Einzel- und Großhandel mit Lederwaren, Accessoires und medizinischen Geräten sowie Einzel- und Großhandel mit Baustoffen und elektronischen Komponenten; weiterhin die Planung von Hausautomation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schenk, Petra, Ulm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schenk, Hans-Jörg, Ulm, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Schenk (vormals Lerner), Petra, Ulm, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Agentur Janus, Inh. Petra Lerner e.K.", Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 725492) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 26.07.2017. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.