HRB 33497: EVAGO Infrastructure GmbH, Pyrbaum, Faber-Castell-Straße 11-20, 90602 Pyrbaum. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmid, Lorenz, Haag a.d.Amper, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33497: EVAGO Infrastructure GmbH, Pyrbaum, Faber-Castell-Straße 11-20, 90602 Pyrbaum. Die IEP - Ihr Eventpartner GmbH mit dem Sitz in Pyrbaum (Amtsgericht Nürnberg HRB 27122) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 33497: EVAGO Infrastructure GmbH, Pyrbaum, Faber-Castell-Straße 11-20, 90602 Pyrbaum. Prokura erloschen: Kral, Thomas, Cadolzburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Weidenhöfer, Ralph, Oberasbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33497: EVAGO Infrastructure GmbH, Pyrbaum, Faber-Castell-Straße 11-20, 90602 Pyrbaum. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 510,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR.
HRB 33497: EVAGO Infrastructure GmbH, Pyrbaum, Faber-Castell-Straße 11-20, 90602 Pyrbaum. Die V.I.P.'s - Security & more... GmbH mit dem Sitz in Pyrbaum (Amtsgericht Nürnberg HRB 20397) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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