Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Firma ist erloschen. |
a)
22.06.2023
Thimm
b)
Fall 3 |
HRB 160691: EVC Projektgesellschaft mbH, Hamburg, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Bestellt Liquidator: Engel & Völkers Capital AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 109595), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Ausgeschieden Geschäftsführer: Frenzel, Robin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Lösche, Adrian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 11924 PI: EVC Projektgesellschaft mbH, Sitz vormals: Quickborn/Krs. Pinneberg, Gerberstraße 6, 25451 Quickborn. Sitz der Firma jetzt: Hamburg; Der Sitz der Gesellschaft ist nach Hamburg verlegt (Amtsgericht Hamburg, HRB 160691).
HRB 160691: EVC Projektgesellschaft mbH, Hamburg, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2012 mit Änderung vom 05.05.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Quickborn (bisher: Amtsgericht Pinneberg HRB 11924 PI) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich des Erwerbs, der Verwaltung und der Erhaltung von Beteiligungen, sowie die Beteiligung an Immobilienprojekten und Immobiliengesellschaften jeder Art. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, jede Art von Dienstleistungen für andere Unternehmen zu übernehmen und durchzuführen, einschließlich insbesondere Projektmanagement- und Beratungsaufgaben. Dies umfasst auch die Befugnis, als (alleinige) Komplementärin tätig zu werden und sich zu beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Frenzel, Robin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Lösche, Adrian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11924 PI: EVC Projektgesellschaft mbH, Quickborn/Krs. Pinneberg, Gerberstraße 6, 25451 Quickborn. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wohnfonds Düsseldorf Gartenstadt Reitzenstein Verwaltungs GmbH ( Amtsgericht Hamburg, HRB 119851) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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