HRB 123068: EVE Stiftung gGmbH, Hamburg, Hofweg 7, 22085 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 123068: EVE Stiftung gGmbH, Hamburg, Hofweg 7, 22085 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun Liquidator: Dr. Möller, Peter-Alexander, Henstedt-Ulzburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
EVE Stiftung gGmbH, Hamburg, Hofweg 7, 22085 Hamburg. Gegenstand lautet richtig: 1. Ziel und Zweck der Stiftungsgesellschaft EVE - im fortlaufenden Text auch EVE genannt - ist die Förderung der Lösungssuche zu den dringlichsten Fragen des öffentlichen Gesundheitswesens mit Zukunft: besser, gesünder, einfacher, sicherer und menschlicher. EVE befasst sich mit der Förderung einer alltagspraktischen, und d. h. steuerungsfähigen Ethik für die Medizin und Heilkunde. Der Nutzen dient dem erkrankten Mitmenschen zur besseren Alltagsbewältigung. Im Anliegen gilt es darüber "gute Medizin neu zu denken" und die Bedingungen herauszustellen, unter denen eine für die Gegenwart und Zukunft "bessere Medizin und Heilkunde" zu organisieren ist: präventiv, kurativ, rehabilitativ und pflegend palliativ. Für EVE ist Ökonomie und Humanität kein Widerspruch. Zielgemäß gilt es, die vorherrschende Trennung zwischen Qualitätsverantwortung einerseits und Kostenverantwortung andererseits aufzuheben: dies sowohl strukturell wie auch kulturell. Dafür sollen mit EVE die Rahmenbedingungen der Medizin zum Thema des ethischen Diskurses gemacht werden. Der Zweck von EVE dient einerseits der Entwicklung, Bewertung und Bereitstellung von Wissen und andererseits praktischer "Lebenshilfen" für chronisch erkrankte bzw. nicht gesunde Menschen. Unter Einbezug und Mitgestaltung der in der Gesundheitsbranche maßgebenden Konstituenten soll in Erforschung und Entwicklung innovativer Behandlungs- und Versorgungsformen darüber eine zukunftsfähige Medizin zur praktischen Lebensbewältigung gefördert werden: dies für ein gesundes Leben mit bestehender Erkrankung. 2. Konzeptionell können in EVE mindestens drei Bausteine eng miteinander wechselwirken: (a) Gesprächs-Forum: transdisziplinärer DenkTank - freier Gedankenaustausch und Übungsplatz zur Impulsgebung innovativer Ideen in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft; (b) Forum der Mittelbeschaffung und Bereitstellung zur hilfreichen Unterstützung chronisch Kranker zu einem Leben mit bestehender Erkrankung: besser, einfacher, sicherer und menschIicher; (c) EVE-Institut für medizinische Kultur: Für Wertemanagement und Interdisziplinarität in Gesundheitswissenschaft und Forschung, Gesundheitswirtschaft und Gesundheitspolitik. Gründung und Betrieb des Instituts dient der kontinuierlichen Generierung von Wissen und dessen Transfer zu den in Abs. 1 gesetzten Zielsetzungen. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Wissensförderung zu Gunsten eines strukturell innovativen Gesundheitswesens zur nachhaltigen Implementierung von Stabilisatoren für eine Versorgung im Grundbereich sowie geistige und/oder materielle Förderung und Bereitstellung zusätzlicher alltagspraktischer Lebenshilfen, - konzeptionelle Förderung von innovativen Entwicklungen und Evaluierung von integrierten Behandlungs- und Versorgungsformen unter Einbeziehung aller damit im Zusammenhang stehenden wissenschaftlichen Fächer, der Gesundheitsökonomie, Konzepten von eGovernance und Telemedizin, Disease-Management-Programmen und evidenzbasierten Leitlinien sowie klinischen Behandlungspfaden. Der Gesellschaftszweck soll weiter verwirklicht werden durch - geistige und/oder materielle Förderung, Organisation sowie die eigene Durchführung von interdisziplinären Projekten sowie dem chronisch erkrankten Menschen unmittelbar helfenden Maßnahmen im Bereich des Gesellschaftszwecks, - geistige und/oder materielle Förderung, Organisation sowie die eigene Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen im Bereich des Gesellschaftszwecks, - Durchführung und Anregung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Gutachten, - Bereitstellung von Informationsangeboten für Bürgerlnnen oder Institutionen, die sich mit Anfrage im Sinne des Gesellschaftszwecks an die Gesellschaft wenden, - Förderung der Kooperation auf dem Gebiet des Gesellschaftszwecks zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls solche Zwecke verfolgen, - Aufklärung zur Förderung der öffentlichen Diskussion über alle Aspekte aus dem Bereich der Zweckbestimmung der Gesellschaft. Dies erfolgt insbesondere durch - Veröffentlichung eigener und anderer Forschungsergebnisse, - Anregung zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, - Bildungsmaßnahmen und Tagungen, - Herausgabe von Informationsmaterialien. 4. EVE kann alle Aktivitäten entfalten, die der Förderung von gemeinnützigen Zwecken im Sinne von § 2 Abs. 1 - 3 unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Organisationen beteiligen, die im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützlichkeitsrechtlich anerkannte Organisationen sind. 5. Des Weiteren kann EVE Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften des öffentlichen Rechts beschaffen, ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen oder Einrichtungen für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen oder ihr gehörende Räume einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zur Benutzung für deren steuerbegünstigten Zwecke überlassen. 6. EVE kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 7. Die Stiftungszwecke in § 2 Abs. 1- 6 müssen nicht in gleichem Umfang verwirklicht werden. 8. Die EVE-Stiftung gGmbH dient der Entwicklung einer nach dem deutschen Stiftungsrecht einzutragenden EVE STIFTUNG. Es ist das Ziel der EVE-Stiftung gGmbH eine rechtsfähige private gemeinnützige Stiftung aufzubauen.
EVE Stiftung gGmbH, Hamburg, Hofweg 7, 22085 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2012 mit Änderung vom 19.04.2012. Geschäftsanschrift: Hofweg 7, 22085 Hamburg. Gegenstand: 1. Ziel und Zweck der Stiftungsgesellschaft EVE - im fortlaufenden Text auch EVE genannt - ist die Förderung der Lösungssuche zu den dringlichsten Fragen des öffentlichen Gesundheitswesens mit Zukunft: besser, gesünder, einfacher, sicherer und menschlicher. EVE befasst sich mit der Förderung einer alltagspraktischen, und d. h. steuerungsfähigen Ethik für die Medizin und Heilkunde. Der Nutzen dient dem erkrankten Mitmenschen zur besseren Alltagsbewältigung. Im Anliegen gilt es darüber "gute Medizin neu zu denken" und die Bedingungen herauszustellen, unter denen eine für die Gegenwart und Zukunft bessere Medizin und Heilkunde" zu organisieren ist: präventiv, kurativ, rehabilitativ und pflegend palliativ. Für EVE ist Ökonomie und Humanität kein Widerspruch. Zielgemäß gilt es, die vorherrschende Trennung zwischen Qualitätsverantwortung einerseits und Kostenverantwortung andererseits aufzuheben: dies sowohl strukturell wie auch kulturell. Dafür sollen mit EVE die Rahmenbedingungen der Medizin zum Thema des ethischen Diskurses gemacht werden. Der Zweck von EVE dient einerseits der Entwicklung, Bewertung und Bereitstellung von Wissen und andererseits praktischer "Lebenshilfen" für chronisch erkrankte bzw. nicht gesunde Menschen. Unter Einbezug und Mitgestaltung der in der Gesundheitsbranche maßgebenden Konstituenten soll in Erforschung und Entwicklung innovativer Behandlungs- und Versorgungsformen darüber eine zukunftsfähige Medizin zur praktischen Lebensbewältigung gefördert werden: dies für ein gesundes Leben mit bestehender Erkrankung. 2. Konzeptionell können in EVE mindestens drei Bausteine eng miteinander wechselwirken: (a) Gesprächs-Forum: transdisziplinärer DenkTank - freier Gedankenaustausch und Übungsplatz zur Impulsgebung innovativer Ideen in Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft; (b) Forum der Mittelbeschaffung und Bereitstellung zur hilfreichen Unterstützung chronisch Kranker zu einem Leben mit bestehender Erkrankung: besser, einfacher, sicherer und menschIiche (c) EVE-Institut für medizinische Kultur: Für Wertemanagement und Interdisziplinarität in Gesundheitswissenschaft und Forschung, Gesundheitswirtschaft und Gesundheitspolitik. Gründung und Betrieb des Instituts dient der kontinuierlichen Generierung von Wissen und dessen Transfer zu den in Abs. 1 gesetzten Zielsetzungen. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Wissensförderung zu Gunsten eines strukturell innovativen Gesundheitswesens zur nachhaltigen Implementierung von Stabilisatoren für eine Versorgung im Grundbereich sowie geistige und/oder materielle Förderung und Bereitstellung zusätzlicher alltagspraktischer Lebenshilfen, - konzeptionelle Förderung von innovativen Entwicklungen und Evaluierung von integrierten Behandlungs- und Versorgungsformen unter Einbeziehung aller damit im Zusammenhang stehenden wissenschaftlichen Fächer, der Gesundheitsökonomie, Konzepten von eGovernance und Telemedizin, Disease-Management-Programmen und evidenzbasierten Leitlinien sowie klinischen Behandlungspfaden. Der Gesellschaftszweck soll weiter verwirklicht werden durch - geistige und/oder materielle Förderung, Organisation sowie die eigene Durchführung von interdisziplinären Projekten sowie dem chronisch erkrankten Menschen unmittelbar helfenden Maßnahmen im Bereich des Gesellschaftszwecks, - geistige und/oder materielle Förderung, Organisation sowie die eigene Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen im Bereich des Gesellschaftszwecks, - Durchführung und Anregung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Gutachten, - Bereitstellung von Informationsangeboten für Bürgerlnnen oder Institutionen, die sich mit Anfrage im Sinne des Gesellschaftszwecks an die Gesellschaft wenden, - Förderung der Kooperation auf dem Gebiet des Gesellschaftszwecks zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls solche Zwecke verfolgen, - Aufklärung zur Förderung der öffentlichen Diskussion über alle Aspekte aus dem Bereich der Zweckbestimmung der Gesellschaft. Dies erfolgt insbesondere durch - Veröffentlichung eigener und anderer Forschungsergebnisse, - Anregung zur Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, - Bildungsmaßnahmen und Tagungen, - Herausgabe von Informationsmaterialien. 4. EVE kann alle Aktivitäten entfalten, die der Förderung von gemeinnützigen Zwecken im Sinne von § 2 Abs. 1 - 3 unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Organisationen beteiligen, die im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützlichkeitsrechtlich anerkannte Organisationen sind. 5. Des Weiteren kann EVE Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften des öffentlichen Rechts beschaffen, ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen oder Einrichtungen für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen oder ihr gehörende Räume einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zur Benutzung für deren steuerbegünstigten Zwecke überlassen. 6. EVE kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 7. Die Stiftungszwecke in § 2 Abs. 1- 6 müssen nicht in gleichem Umfang verwirklicht werden. 8. Die EVE-Stiftung gGmbH dient der Entwicklung einer nach dem deutschen Stiftungsrecht einzutragenden EVE STIFTUNG. Es ist das Ziel der EVE-Stiftung gGmbH eine rechtsfähige private gemeinnützige Stiftung aufzubauen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Möller, Peter-Alexander, Henstedt-Ulzburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.