HRB 32899: EVERNEX DEUTSCHLAND GmbH, Hochheim am Main, Feldbergstraße 6, 65239 Hochheim am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Stöckert, Klaus Bernhard Peter, Friedberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 32899: EVERNEX DEUTSCHLAND GmbH, Hochheim am Main, Feldbergstraße 6, 65239 Hochheim am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Techno System S.à r.l. mit dem Sitz in Luxemburg/Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés, B219668) verschmolzen. Die Voraussetzungen für die Verschmelzung nach deutschen Recht sind erfüllt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32899: EVERNEX DEUTSCHLAND GmbH, Hochheim am Main, Feldbergstraße 6, 65239 Hochheim am Main. Zum Register ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht worden, nach dem die Firma EVERNEX DEUTSCHLAND GmbH, mit Sitz in Hochheim am Main (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 32899), Deutschland, als übernehmende Rechtsträgerin grenzüberschreitend mit der Firma Techno System S.à.r.l, als übertragende Rechtsträgerin, Rechtsform: luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in L-2411 Luxemburg, 15, Boulevard F.W. Raiffeisen, Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg, No. B219668) verschmolzen werden soll. Wegen des weiteren Inhaltes des Entwurfes wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen.Als Folge der Verschmelzung gehen alle Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft vom Tag der Wirksamkeit der Verschmelzung an auf die übernehmende Gesellschaft über. Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Den Gläubigern der beiden beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Gläubigerrechte nach luxemburgischen Recht: Gemäß den Bestimmungen des Artikels 1021-9 Abs.1 des Gesetzes von 1915 können Gläubiger der beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Urkunde der notariell beurkundeten außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Gesellschaften datieren, sich innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung, ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen, an den Präsidenten der Kammer für Handelssachen des Tribunal d`Arrondissement (Bezirksgericht) in dem Distrikt, in dem der eingetragene Sitz der Schuldnergesellschaft liegt, und wie im référé tagend, wenden, um die Gewährung von Sicherheiten für jede fällige oder nicht fällige Forderung zu beantragen, sofern sie glaubwürdig beweisen können, dass die Verschmelzung ein Risiko bezüglich der Ausübung ihrer Rechte darstellt und dass die Schuldnereigenschaft ihnen keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt hat. Der Präsidenten des Tribunal d`Arrondissement (Bezirksgericht) wird einen solchen Antrag abweisen, wenn dem Gläubiger ausreichende Sicherheiten zur Verfügung stehen oder wenn unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine Sicherheiten notwendig sind. Die übernehmende Gesellschaft kann dem Antrag abhelfen, indem sie an den Gläubiger zahlt, selbst wenn es sich um eine noch nicht fällige Verbindlichkeit handelt. Wenn bis zum Ablauf der gerichtlich gesetzten Frist keine Sicherheit geleistet ist, wird der Anspruch sofort fällig.Rechte der Minderheitsgesellschafter: Da die übertragende Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft jeweils in der Inhaberschaft von Alleingesellschaftern stehen, existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei Techno System S.à.r.l mit Geschäftsanschrift 15, Boulevard F.W. Raiffeisen, L-2411 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg kostenlos angefordert werden.
HRB 47527: EVERNEX DEUTSCHLAND GmbH, Offenbach am Main, Goethering 52, 63067 Offenbach am Main. Neuer Sitz: Hochheim am Main. Geschäftsanschrift: Feldbergstr. 6, 65239 Hochheim am Main. Der Sitz ist nach Hochheim am Main (jetzt Amtsgericht Wiesbaden HRB 32899) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 32899: EVERNEX DEUTSCHLAND GmbH, Hochheim am Main, Feldbergstraße 6, 65239 Hochheim am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2011, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma/Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Offenbach am Main (bisher Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 47527) nach Hochheim am Main, beschlossen. Geschäftsanschrift: Feldbergstraße 6, 65239 Hochheim am Main. Gegenstand: der Vertrieb, der Verkauf, der Erwerb, die Vermietung und Entsorgung von EDV-Geräten oder von Teilen von EDV-Geräten einschließlich Software und aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Krämer, Arnd, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Mulin, Christophe Louis Marie René, Brüssel / Belgien, * ‒.‒.‒‒; Stöckert, Klaus Bernhard Peter, Friedberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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