Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Voß, Claudia, Schwaan, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
10.02.2023
Förster |
HRB 4920: SIRECO GmbH, Wuppertal, Buchenhofener Str. 33-35, 42329 Wuppertal. Aschaffenburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Würzburger Straße 150, 63743 Aschaffenburg. Der Sitz ist nach Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 16354) verlegt.
HRB 16354: EVG Betriebsgesellschaft mbH, Aschaffenburg, Würzburger Straße 150, 63743 Aschaffenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1978. Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz, bisher: SIRECO GmbH mit Sitz in Wuppertal, Amtsgericht Wuppertal HRB 4920) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Würzburger Straße 150, 63743 Aschaffenburg. Gegenstand des Unternehmens: die Rückgewinnung von Silber. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kuntke, Steffen, Hilden, * ‒.‒.‒‒; Pötke, Juliane, Mönchhagen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 03.12.2018 mit der Future-Projekt-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 213109) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 05.12.2018 zugestimmt.
HRB 4920: SIRECO GmbH, Wuppertal, Buchenhofener Str. 33-35, 42329 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.02.2021 mit der NAVEG GmbH mit Sitz in Schwarzenbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 14304 HL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4920: SIRECO GmbH, Wuppertal, Buchenhofener Str. 33-35, 42329 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.02.2021 mit der EMV Entsorgungszentrum Mecklenburg Vorpommern GmbH mit Sitz in Saal (Amtsgericht Stralsund, HRB 2722) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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