GnR 702 B: EVG EASTCON Vorteilsgenossenschaft eG, Berlin (Samariterstraße 19-20, 10247 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 12.11.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Chemnitz, HRB 28203) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
GnR 702 B: EVG EASTCON Vorteilsgenossenschaft eG, Berlin (Samariterstraße 19-20, 10247 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014 mit Nachtrag vom 13.10.2014 und den Zustimmungsbeschlüssen der Hauptversammlung von denselben Tagen sowie dem Zustimmungsbeschluss der Generalversammlung vom 13.10.2014 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Eastcon AG, Rochlitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 28203) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
GnR 702 B: EVG EASTCON Vorteilsgenossenschaft eG, Berlin (Samariterstraße 19-20, 10247 Berlin). Rechtsform: Die Eintragung betreffend die Änderung der Satzung vom 14.06.2012 (Eintragung zur lfd. Nummer 2) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Satzung ist am 14.06.2012 geändert in § 28 (Geschäftsanteil/Geschäftsguthaben/Übertragung) Der Geschäftsanteil ist herabgesetzt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
EVG EASTCON Vorteilsgenossenschaft eG, Berlin (Samariterstraße 19-20, 10247 Berlin). Rechtsform: Die Satzung ist am 14.06.2012 geändert in § 28(Geschäftsanteil/Geschäftsguthaben/Übertragung)..
EVG EASTCON Vorteilsgenossenschaft eG, Berlin (Friedrichstraße 153 a, 10117 Berlin). Firma: EVG EASTCON Vorteilsgenossenschaft eG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens und geschäftliche Angelegenheiten jeder Art, die der Genossenschaft nutzen. Insbesondere durch die Schaffung von Preisvorteilen beim Einkauf und der gemeinsamen Warenbeschaffung durch die Bündelung der Nachfrage der Mitglieder nach bestimmten Gütern. Weiterhin die Beratung und Unterstützung der Mitglieder in betriebswirtschaftlichen Fragen. Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht Vertretungsregelung: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Vorstand:; 1. Huber, Armin, * ‒.‒.‒‒, Ohlsbach; Vorstand:; 2. Vulans, Janis, * ‒.‒.‒‒, Riga/Lettland Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 06.11.2009.; Die Satzung ist am 09.03.2011 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand)..