EVV - Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen (Zweigertstr. 34, 45130 Essen). Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der übernehmenden Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV), Essen am 01.08.2008 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
EVV - Beteiligungsgesellschaft mbH, Essen (Zweigertstr. 34, 45130 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.07.2008 mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 4308) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.